Weiterbildung in der Praxis

Du bist WBA und suchst eine dermatologische Praxis mit Weiterbildungsbefugnis? Mit unserem neuen Service findest Du geeignete Angebote in vielen Städten in ganz Deutschland.

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Übrigens ... 

... Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin können bereits seit 1999 auf eine Förderung zurückgreifen, die die Anstellung in einer Praxis unterstützt. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass hier die Sorge um den Nachwuchs, am stärksten in ländlichen Gebieten, schon seit vielen Jahren groß ist. Nun hat man aber auch für andere Fachrichtungen nachgezogen und die gute Nachricht lautet: Die Dermatologie gehört dazu! Man hat erkannt, dass der Bedarf an ambulanten Dermatologen kontinuierlich angestiegen ist und auch weiter ansteigen wird.

Die Förderung schon in der Weiterbildungszeit ist deswegen so wichtig, weil die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Dermatologe für die Niederlassung entscheidet, ansteigt, wenn dieser bereits gute Erfahrungen in der Praxis sammeln konnte, vielleicht sogar als Nachfolger in eine Praxis eingearbeitet werden konnte.

Zudem suchen viele niedergelassene Dermatologen händeringend WBA, ganz einfach um den Andrang in ihren Praxen meistern zu können.

Seit Oktober 2016 besteht also nun neben der Allgemeinmedizin auch die Förderung von anderen Fachrichtungen  wie z. B. Dermatologie auf dem Programm, was einen monatlichen Gehaltszuschuss von bis zu 4800 Euro bedeutet.  Damit erhalten Ärzte in Weiterbildung, deren Stelle gefördert wird, ein Gehalt, das mit dem von Ärzten in der stationären Weiterbildung vergleichbar, also auch konkurrenzfähig ist. Die besseren Verdienstmöglichkeiten in der Klinik galten nämlich bisher u.a. als einer der Gründe, weshalb nur wenige Ärzte ihre Weiterbildung in der ambulanten Medizin absolvieren.

Trotz allem ist diese Thematik aber leider nur teilweise und nur unzureichend in den Bundesländern und von den KVen umgesetzt worden, denn noch sind nicht  alle Bundesländer in diese Förderungen mit einbezogen. Hessen, Niedersachsen und Hamburg bieten ihren WBA zum Beispiel gar keine oder nur die bisherigen , kleinen Förderungen. Wir fragen: Warum ist das so?

Zunächst muss man wissen: Die Förderbeiträge werden von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kostenträgern, also den Krankenkassen, jeweils zur Hälfte getragen. Wir fragen in den KVen nach, warum die WBA-Stellen in Praxen hier noch nicht gefördert werden und erhalten folgende Antworten:

>>Stellungnahmen der KVen der nicht vollständig fördernden Bundesländer

Allerdings: Während WBAs die Förderung natürlich begrüßen, sehen Arbeitgeber bzw. Praxisinhaber das Ganze auch kritisch. Grund ist die Veränderung des Gehaltsgefüges. Was heißt das? Als Beispiel verdienen WBAs in Berlin in Praxen und in Teilzeit nur 1500-2000 Euro brutto. Somit verdienen sie deutlich weniger als die Kollegen in der Klinik. Durch die Förderung und somit den Anstieg des Gehaltes steigen für die Arbeitgeber automatisch die Lohnnebenkosten, dass kann durchaus bis auf 1000 Euro monatlich gehen. Somit werden Vollzeit-Stellen vermutlich weniger angeboten, diese werden aber dringend gewünscht von WBAs (auch damit man in der Weiterbildung besser und schneller vorankommt).