Entwurf und Entstehungsprozess der MWBO

Die Landesärztekammern sind als „Organe der mittelbaren Staatsverwaltung“ Körperschaften öffentlichen Rechts und jeweils selbst zuständig für die Weiterbildung.  Die Ärztekammern sind föderal strukturiert, die Bundesärztekammer (BÄK) eine Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern (LÄK).

Die jeweiligen LÄK bildet (neben vielen anderen) einen Weiterbildungsausschuss.

Um die Weiterbildungsordnungen (WBO) auf Bundesebene möglichst homogen zu gestalten, gibt es eine „Ständige Konferenz“ (StäKo) „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK. Diese StäKo erarbeitet unter ent-scheidender Beteiligung der einzelnen Fachgesellschaften eine Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die in den jeweiligen LÄK-Ausschüssen und ggfs. Kammerversammlungen diskutiert und wieder in die StäKo eingebracht wird. Wenn dieser Prozess zu einem allgemein akzeptierten Musterentwurf führt, wird er dem Deutschen Ärztetag vorgelegt und verabschiedet, allerdings für die einzelnen LÄK rechtlich unverbindlich. Deren Kammerversammlungen sollen die MWBO in eigenes Kammerrecht umsetzen.

Dr. med. Cora Overbeck
Dr. med. Wolfgang Lensing