Laserschutzkurs Teil I

Als Arzt in der Dermatologie kommt man meist recht früh mit Lasergeräten in Kontakt und die Laserbehandlungen gehören zum ganz normalen Alltag. Das Wort Laser ist in aller Munde, doch kaum einer weiß, was es tatsächlich bedeutet. „Light amplification by stimulated emission of radiation“, d.h. Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung, beruht ursprünglich auf Einsteins Beschreibung der stimulierten Emission als Umkehrung der Absorption. Dieses Jahr im Mai jährt sich der 65. Geburtstag des Lasers – im Mai 1960 gab es den ersten offiziellen Laserstrahl in Form eines hellroten Punktes, „pink ruby“, den ein Physiker in Malibu zündete. So war der Laser geboren und die Geschichte nahm ihren Lauf und in den Folgejahren wurden verschiedene Laser entwickelt.  

Heutzutage sind Laser aus der Medizin und insbesondere der Dermatologie nicht mehr wegzudenken. Sie werden nicht nur für ästhetische Indikationen, sondern auch oft für medizinische Indikationen eingesetzt. Doch was sollte man beachten, wenn man mit dem Laser selbst Hand anlegen möchte? 

Ganz abgesehen von praktischer Erfahrung und richtiger Indikationsstellung gibt es auch rechtliche Dinge, die man beim Lasern beachten muss. Von verschiedenen Anbietern und Gesellschaften werden Laserschutzkurse angeboten. Hierbei gibt es den Laserschutzkurs nach TROS und das NiSV-Zertifikat – ihr fragt euch sicherlich, was braucht man wann? Das kann manchmal sehr verwirrend sein!  

Mit erfolgreicher Absolvierung des Laserschutzkurses und bestandener schriftlicher Prüfung darf man sich „Laserschutzbeauftragter“ nennen, der Kurs muss alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Jede Praxis oder Klinik benötigt mindestens einen Laserschutzbeauftragen, der die anderen Ärzte an den Geräten einweist. Wenn man allerdings als Arzt regelmäßig Laserbehandlungen durchführen möchte, empfiehlt es sich, den Laserschutzkurs zu machen. Denn wenn der Laserschutzbeauftragte gerade z.B. auf Fortbildung oder im Urlaub ist, also nicht vor Ort in der medizinischen Einrichtung, dürfte man als Arzt ohne Laserschutzkurs nicht lasern. Thank God, dass der Laserschutzbeauftrage nicht auch noch direkt nebendran stehen muss beim Lasern, sondern eine Anwesenheit in den Räumlichkeiten ausreicht. Doch auch das gestaltet den Praxisalltag unnötig kompliziert und beinhaltet einige Fehlerquellen. Denn gerade bei medizinischen Devices ist es für den Praxisablauf förderlich, die Benutzung und Verfügbarkeit unter den Ärzten zu koordinieren. 

Und was ist nun dieses ominöse NiSV-Zertifikat? Das NiSV-Zertifikat beruht auf der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, die gesetzlich verankert ist. Hier ist auch festgeschrieben, dass ablative Laser oder Anwendungen, bei denen die Epidermis verletzt wird, nur von approbierten Ärzten mit entsprechender Fortbildung durchgeführt werden dürfen. Das NiSV-Zertifikat ist ein Fachkundeauffrischungskurs und eher praktisch angelegt. Hier geht es um die Behandlungen an sich, während es im Laserschutzkurs um die Grundlagen des Laserns geht. Da man mit dem Facharzt für Dermatologie die Fachkunde bestätigt hat, muss das NiSV-Zertifikat erst 5 Jahre nach dem Facharzt aufgefrischt werden. 

Nichtärztliches Personal sollte unbedingt ausreichend geschult werden und am besten den Laserschutzkurs und das NiSV-Zertifikat absolvieren. Da Barriere verletzende Behandlungen von nichtärztlichem Personal nicht durchgeführt werden sollten und auch nicht delegiert werden dürfen, bleibt dies trotz Zertifikat und Weiterbildungen den Ärzten vorbehalten. Manch andere Behandlungen dürfen von Ärzten an ihr Personal delegiert werden – auch wenn es hier immer wieder zu hitzigen Diskussionen zwischen den Gesellschaften, Ärzten und nichtärztlichem Personal kommt. Hierzu hat die Bundesärztekammer ein Mustercurriculum mit 48 Unterrichtseinheiten für nichtärztliches Personal festgelegt. Dahingegen stehen die Aussagen von Gesellschaften, dass das Delegationsrecht der Ärzte über der Strahlenschutzverordnung steht – in diesem Fall allerdings der Arzt für sein Personal haftet.  

Für eure eigene Sicherheit, als auch die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter empfehle ich euch, einen Laserschutzkurs zu absolvieren. Damit seid ihr nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, auch die Inhalte des Kurses und physikalischen Grundlagen zu den verschiedenen Lasern haben mir geholfen, die Hintergründe besser zu verstehen und somit auch die Parameter im Alltag besser anpassen zu können.  

Im nächsten Teil rund um Laser geht es um die Inhalte des Laserschutzkurses – klingt erstmal trocken, kann allerdings mit den richtigen Beispielen und Beschreibungen sehr unterhaltsam sein! Seid gespannt und #staytuned. 

Eure Kathi