Analkanal- und Analrandkarzinomen

S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Analkanal- und Analrandkarzinomen“ (AWMF-Register Nr.: 081/004OL, 2020)

Das Analkarzinom zählt zu den seltenen malignen Tumoren, jedoch ist die Inzidenz in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Analkanal- und Analrandkarzinomen“ (AWMF-Register Nr.: 081/004OL, 2020) definiert erstmals in Deutschland Empfehlungen für das Management des Analkarzinoms auf Grundlage einer evidenz- und konsensbasierten Leitlinienmethodik. Eine für proktologisch tätige Dermatolog*innen relevante Neuerung besteht in der Empfehlung, zytologische Screeninguntersuchungen auf Analkarzinome nicht nur Menschen, die mit HIV leben, anzubieten, sondern auch anderen Personengruppen mit erhöhtem Risiko (z.B. Frauen nach genitalen Dysplasien/Karzinomen; Organtransplantierten und anderen erheblich Immunkompromittierten; Männern mit Angabe von rezeptivem Analverkehr mit häufig wechselnden Partnern). Die initiale Diagnostik umfasst, neben der Dokumentation von Lage und Ausdehnung des Primärtumors, die histopathologische Probengewinnung und die Durchführung klinischer, instrumenteller und bildgebender Untersuchungen. Bei V.a. Analrandkarzinoms von bis zu 2cm Durchmesser ohne Infiltration des Sphinkterapparats oder benachbarter Organe sollte bereits zum Zeitpunkt der Diagnosesicherung eine therapeutische R0-Exzision mit Sicherheitsabstand (0,5cm) angestrebt werden. Die Behandlung von Analkarzinomen erfolgt stadienadaptiert und entsprechend der Lokalisation des Primärtumors: Während Analrandkarzinome im Stadium I mit Sicherheitsabstand lokal exzidiert werden sollen, ist die kombinierte Radiochemotherapie mit Mitomycin und 5-FU nach wie vor Therapiestandard bei Analrandkarzinomen im Stadium II-III und Analkanalkarzinomen im Stadium I-III. Im Rahmen der Radiochemotherapie kann Mitomycin durch Cisplatin und 5-FU durch Capecitabin ersetzt werden. Die Response-Evaluation soll zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen; dabei soll bei residuellem lokalen Tumorbefund ohne klinischen Anhalt für Progress weiterführende Diagnostik frühestens 26 Wochen nach Beginn der Radiochemotherapie erfolgen. Nach Behandlung in kurativer Intention ist eine fünfjährige protokollgesteuerte Nachsorge anzubieten.

  • Die Leitlinie Analkarzinom ist die erste evidenz- und konsensbasierte Leitlinie zum Management des Analkarzinoms im deutschsprachigen Raum
  • Zytologische Screeninguntersuchungen auf Analkarzinome sollten nicht nur Menschen, die mit HIV leben, angeboten werden, sondern auch anderen Personengruppen mit erhöhtem Risiko (z.B. Frauen mit HPV-bedingten genitalen Dysplasien/Karzinomen, Organtransplantierten und anderen erheblich Immunkompromittierten, sowie Männern mit Angabe von rezeptivem Analverkehr mit häufig wechselnden Partnern)
  • Während Analrandkarzinome in Stadium I unter Berücksichtigung eines adäquaten Sicherheitsabstands (0,5cm) lokal exzidiert werden sollen, ist die kombinierte Radiochemotherapie nach wie vor Therapiestandard bei Analrandkarzinome fortgeschrittenerer Stadien (II-III) und Analkanalkarzinomen (Stadium I-III).
  • Bei V.a. residuellen lokalen Tumorbefund (stabiler oder reduzierter aber persistierender Lokalbefund) soll die Indikation zur Durchführung weiterführender Diagnostik frühestens 26 Wochen nach Beginn der Radiochemotherapie gestellt werden.
  • Nach Behandlung in kurativer Intention soll eine fünfjährige protokollgesteuerte Nachsorge angeboten werden.

Analkarzinom:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/081-004OL.html 

oder alternativ im Leitlinienprogramm Onkologie:
https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/analkarzinom/