April 2022

Berufsdermatologie – Warum überhaupt BG?

Am 26.03. führte uns Professor Dr. med Christoph Skudlik, Chefarzt des Instituts für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation an der Universität Osnabrück durch das „Fit für die Praxis“ Seminar „Berufsdermatologie“. Themen des Seminars waren unter anderem: BK-Rechtsform, Meldung, Heilverfahren, Testungen, Hautkrebs und Liquidation. Berufskrankheiten (BKs) sind in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats benennt und die eine Person während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleidet. Als BK können in der Dermatologie nur solche Krankheiten anerkannt werden, die vom Gesetzgeber in der BK-Liste festgehalten sind. Jeder Krankheit ist eine Listennummer zugeordnet. Relevant sind BK 5101 und BK 5103 in der dermatologischen Praxis. Alle weiteren sind sogenannte „Zebras“ (s. „Bamberger Empfehlung“).

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