E-Health - Was kommt da auf uns zu?

Am 07.05.022 fand das Web-Seminar "E-Health" mit der Fachanwältin für Medizinrecht Simone Vogt statt. Dies war eine Neuauflage des JuDerm-Seminars, das im letzten Jahr schon einmal stattgefunden hatte. Kristin Rosenow führte die 22 Teilnehmer durch das Seminar. 

Im ersten Teil wurden zunächst die Grundlagen dargestellt. Dabei stellte sich heraus, dass E-Health kein juristisch klar abgrenzbarer Begriff ist und Gesetze hierzu seit 2004 auf dem Weg sind; ein Abschlusszeitpunkt des 

aktuellen digitalen Versorgungs- und Pflegemodernisierungsgesetzes, kurz DVPMG, aber noch unklar ist. Diese Gesetze wurden im zweiten Teil erläutert. Ziele der Gesetze sind unter anderem die ärztliche Versorgung durch eine Zunahme chronisch Kranker, eine alternde Gesellschaft und Ärztemangel zu verbessern. Deutschland hinkt dabei im Vergleich zu zum Beispiel skandinavischen Ländern hinterher. Welche Telematikinfrastruktur (TI) hierfür in der Praxis notwendig ist und worum es sich hierbei handelt, erklärte uns Simone Vogt: Die Telematikinfrastruktur sei eine „Datenautobahn“ zwischen den verschiedenen Beteiligten des Gesundheitswesens, wie z.B. Ärzten und Krankenkassen. Das Praxisverwaltungssystem müsse hierfür ggf. angepasst werden und eventuell Updates schon vorhandener Konnektoren durchgeführt werden. Da kommt also einiges auf die Ärzteschaft zu. Für den Ausbau der Telematikinfrastruktur gibt es zwar Pauschalen, allerdings auch Honorarkürzungen bei nicht Umsetzung. Eine Musterklage des MEDI-Verband wegen unter anderem Honorarkürzung und wegen niedriger Kostenerstattung wurde in erster Instanz verloren. Die Honorarkürzungen gelten jedoch beispielsweise nicht, wenn die Internetverbindung nicht funktioniert. Probleme bei der Nutzung scheinen dabei nicht selten zu sein, wie die Diskussion im Anschluss an den Vortrag verriet. 

Außerdem gab es einen Überblick über die Themen elektronischer Arztausweis, elektronische Gesundheitsdaten, elektronische Patientenakte, elektronischer Medikationsplan und elektronischer Arztbrief. Das E-Rezept ist in einer Testphase, einen festen Starttermin gibt es noch nicht. Auch hier sind technische Vorraussetzungen zu schaffen. Die E-AU ist schon Pflicht, falls technisch möglich. Wie sich aber in der Diskussion am Ende zeigt, hakt es auch hier doch noch zu oft. Das sogenannte eDMP (elektronischer Datenaustausch im Disease Management) stecke noch in den Kinderschuhen, berichtet Simone Vogt. Hierbei geht es um einen rein elektronischen Datenverkehr und Dokumentation. Als Ausblick soll auch der eMutterpass, das eU-Heft und der eImpfpass kommen. 

Ein weiteres kontroverses Thema sind die digitalen Gesundheitsanwendungen. Wenn geprüft und zugelassen vom BfArM, können diese vom Arzt verordnet werden, der Arzt entscheidet dann über „Dosierung“, d.h. Dauer und Art der Nutzung. Allerdings kann sich der Patient auch direkt an die Krankenkasse wenden und diese kann der Nutzung ohne Zustimmung des Arztes zustimmen. 

Ein weiterer spannender und für viele sicher relevanter Punkt: Die Videosprechstunde. Schon seit dem 31.03.2017 ist sie möglich und durch die Corona-Pandemie vorangetrieben. Wichtig ist, dass man vor Nutzung bei seiner Haftpflichtversicherung nachfragen sollte, ob auch hier ein Versicherungsschutz besteht. Es muss ein Videodienst verwendet werden, der auf der KBV steht und sie kann erst nach Anzeige bei der KV abgerechnet werden. Wichtig: Vor Beginn der Behandlung per Video besteht eine Aufklärungspflicht, dass durch diese Behandlungsform Details verloren gehen können und die Untersuchung eingeschränkt ist. 

Zu guter Letzt wurde das Thema IT-Richtlinien angeschaut und welche Anforderungen an Hard- und Software erfüllt werden müssen. Diese richten sich nach der Größe der Praxis. Dabei zählen auch schon Mitarbeiter die Termine vereinbaren zu Personen, die mit Datenverarbeitung betraut sind. Die Datenschutzfolgenabschätzung für die Daten, die in den Komponenten der Telematikinfrastruktur verarbeitet werden, wird vom Gesetzgeber übernommen; für andere Komponenten ist man weiterhin selbst verantwortlich.

Als Ausblick ist ab 2023 eine digitale Identität zur Authentifizierung für Videosprechstunde und Gesundheitsanwendungen zu erwarten, sodass keine Karte mehr notwendig ist. Die „TI 2.0“ ist bis 2025 geplant. 

Zusammenfassend wurden am Ende des Vortrags die hohen Kosten durch die Telematikinfrastruktur betrachtet. Die aktuell verwendete Technik ist zu prüfen. Dabei sind Konnektoren-Updates wegen technischer Probleme oft nicht umsetzbar. Zudem stellten sich die Fragen einer ausreichenden Datensicherheit und der Tauglichkeit für ältere Patienten sowie der Umsetzbarkeit in ländlichen Regionen mit schlechter Internetverbindung. 

Im Anschluss kam es zu einer regen Diskussion, die leider wenig Erfolgserlebnisse, aber viele Haken widerspiegelte. Hier ist sicherlich noch viel nachzuarbeiten und der Informationsbedarf ist groß. Umso lobenswerter ist, dass JuDerm sich dem Thema erneut angenommen hat und mit dem gelungen Vortrag von Simone Vogt die Weiterbildung in diesem, in der Zukunft immer wichtiger werdenden Bereich, fördert.

Wir freuen uns über Kommentare, wie eure Erfahrungen mit dem Thema E-Health sind. 

Eure Frederieke